Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von CoreCE Consulting
Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Diese Bedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen Ihnen und CoreCE Consulting und sind die Grundlage unserer Zusammenarbeit.

Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der CoreCE Consulting, ], mit ihren Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CoreCE Consulting ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Kunden oder der Erbringung der Dienstleistung durch CoreCE Consulting zustande.

Leistungen von CoreCE Consulting
CoreCE Consulting erbringt Beratungs- und Dokumentationsdienstleistungen im Bereich Maschinensicherheit und CE-Konformitätsbewertungsverfahren. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Risikobeurteilungen nach der Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung, die Erstellung von Zündgefahrenbewertungen nach der ATEX-Richtlinie sowie die Beratung zu gängigen EU-Richtlinien. Des Weiteren beraten wir Sie bei der Prüfung Ihrer technischen Dokumentation. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder der Auftragsbestätigung. Wir weisen darauf hin, dass die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren und die letztendliche Verantwortung für die Konformität des Produktes stets beim Hersteller verbleiben. CoreCE Consulting bietet lediglich beratende und unterstützende Leistungen an.

Pflichten des Kunden und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, CoreCE Consulting alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Eine Verzögerung oder Nichtbereitstellung kann zu einer Verlängerung der Leistungsfristen oder zu zusätzlichen Kosten führen, die der Kunde zu tragen hat. CoreCE Consulting haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CoreCE Consulting nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.