Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 ist ein strukturierter, dokumentierter Prozess, mit dem der Hersteller einer Maschine alle Gefährdungen über den gesamten Lebenszyklus ermittelt, die Risiken einschätzt und Schutzmaßnahmen festlegt. Sie ist die Grundlage jeder Konformitätsbewertung. Ohne nachvollziehbare Risikobeurteilung ist eine CE-Kennzeichnung nicht rechtmäßig.

Wann Sie eine Risikobeurteilung brauchen
Sie brauchen eine Risikobeurteilung, wenn Sie eine Maschine erstmalig in Verkehr bringen, mehrere Maschinen zu einer Gesamtheit verketten, eine Maschine für den Eigengebrauch bauen oder eine bestehende Maschine wesentlich verändern. Auch der Umbau einer Bestandsmaschine kann Sie rechtlich zum Hersteller machen – dann gelten für Sie dieselben Pflichten wie für den ursprünglichen Maschinenbauer.

Ablauf in sieben Schritten
Die Risikobeurteilung ist ein iterativer Prozess. Nach jeder Schutzmaßnahme wird erneut bewertet, ob das Restrisiko akzeptabel ist oder ob neue Gefährdungen entstanden sind.
- Grenzen der Maschine festlegen: Verwendungszweck, vorhersehbare Fehlanwendung, alle Lebensphasen von der Montage bis zur Entsorgung.
- Gefährdungen identifizieren: mechanisch, elektrisch, thermisch, Lärm, Vibration, Strahlung, Werkstoffe, Ergonomie.
- Risiko einschätzen: Schadensschwere, Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich, Eintrittswahrscheinlichkeit, Möglichkeit zur Vermeidung.
- Risiko bewerten: Ist das Risiko hinreichend gemindert oder nicht?
- Risiko mindern nach der Drei-Stufen-Methode.
- Verifizieren und validieren: Nachweis durch Messung, Prüfung und Funktionstest, dass die Maßnahmen wirken.
- Dokumentieren: Ergebnisse, angewandte Normen, Restrisiken und die Informationen für die Betriebsanleitung.

Die Drei-Stufen-Methode der Risikominderung
Die Reihenfolge ist verbindlich, nicht wählbar. Erst wenn eine Stufe ausgeschöpft ist, darf die nächste greifen.
Stufe 1 – Sichere Konstruktion: Die Gefährdung wird konstruktiv beseitigt, etwa durch Vermeiden von Quetschstellen, Begrenzen von Kräften oder Verlegen von Antrieben in unzugängliche Bereiche.
Stufe 2 – Technische Schutzmaßnahmen: Trennende Schutzeinrichtungen, Lichtgitter, Zweihandschaltungen, Verriegelungen, sicherheitsgerichtete Steuerungstechnik.
Stufe 3 – Benutzerinformation: Warnhinweise, Betriebsanleitung, Vorgaben zu Schulung und persönlicher Schutzausrüstung. Diese Stufe ersetzt niemals eine mögliche Maßnahme aus Stufe 1 oder 2.
Kurz gefasst: Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 ermittelt in sieben Schritten alle Gefährdungen einer Maschine, bewertet die Risiken und legt Schutzmaßnahmen nach der Drei-Stufen-Methode fest. Sie ist Pflichtbestandteil der technischen Unterlagen und Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
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